AdHoc: S&T AG beschließt neues Rückkaufprogramm I 2021 zum Erwerb eigener Aktien

Der Vorstand der S&T AG (www.snt.ag) hat auf Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der außerordentlichen Hauptversammlung vom 15.1.2019, welcher am 15.1.2019 über ein elektronisches Informationsverbreitungssystem veröffentlicht wurde, am 27.4.2021 beschlossen, gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG ein neues Rückkaufprogramm für eigene Aktien (das „Aktienrückkaufprogramm I 2021“) durchzuführen. Das Aktienrückkaufprogramm I 2021 wurde beschlossen, da das bisherige Aktienrückkaufprogramm II 2020 mit 30.4.2021 (einschließlich) auslaufen wird.

Aktienerwerbe im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms I 2021 erfolgen für die S&T AG, welche ein Kreditinstitut mit der Durchführung des Aktienrückkaufprogramms I 2021 beauftragt hat, das seine Entscheidung über den Erwerbszeitpunkt unabhängig von der Gesellschaft trifft und die Handelsbedingungen gemäß Artikel 3 DelVO Rückkaufprogramme (Delegierte Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8.3.2016) einzuhalten hat.

Das Volumen beläuft sich auf bis zu 500.000 Stück rückzuerwerbende Aktien, der Rückkauf unter dem Aktienrückkaufprogramm I 2021 startet voraussichtlich am Montag, dem 3.5.2021, und läuft bis längstens 3.11.2021 (einschließlich). Aktienrückkäufe unter dem Aktienrückkaufprogramm I 2021 dürfen maximal zum Preis von EUR 22,50 pro Aktie und maximal zu einem Preis erfolgen, der 10% über dem durchschnittlichen S&T-Börsenkurs der letzten 5 Börsentage im XETRA Handel liegt. Der maximale Gesamtbetrag, der von S&T AG für das Aktienrückkaufprogramm I 2021 aufgewendet wird, liegt bei EUR 10 Millionen.

Die Details zum Aktienrückkaufprogramm I 2021 sowie zu den weiteren einzuhaltenden Parametern, Details zu den durchgeführten Transaktionen im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms I 2021 sowie allfällige Änderungen des Aktienrückkaufprogramms I 2021 werden auf der Internetseite des Unternehmens veröffentlicht: https://ir.kontron.ag/Aktienrueckkaufprogramm_I_2021.de.html

Diese Veröffentlichung ist kein öffentliches Angebot zum Erwerb von S&T AG-Aktien und begründet keine Verpflichtung der Gesellschaft oder einer ihrer Tochtergesellschaften, Angebote zum Rückerwerb von S&T AG-Aktien anzunehmen.

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